Ratgeber: Zwischenzeugnis anfordern
Ein Zwischenzeugnis beurteilt Ihre Tätigkeit und Leistung während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Gesetzlich geregelt ist ausdrücklich nur das Zeugnis bei Beendigung (§ 109 GewO). Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis kann sich aber aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben; in der Praxis wird er meist bei einem berechtigten Anlass anerkannt.
- Typische Anlässe: Wechsel der Vorgesetzten, Versetzung, längere Abwesenheit (z. B. Elternzeit), Umstrukturierung oder Betriebsübergang.
- Qualifiziert: Bitten Sie ausdrücklich um ein qualifiziertes Zeugnis, also mit Beurteilung von Leistung und Verhalten – nicht nur Art und Dauer der Tätigkeit.
- Inhalt prüfen: Ein Zwischenzeugnis ist meist auch Grundlage für das spätere Endzeugnis. Prüfen Sie die Aufgabenbeschreibung auf Vollständigkeit.
- Prüfen Sie Ihren Tarif- oder Arbeitsvertrag auf eine Regelung zum Zwischenzeugnis.
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund angeben?
Nicht zwingend, aber ein nachvollziehbarer Anlass erhöht die Chance, dass der Arbeitgeber zügig reagiert.
Erfährt der Arbeitgeber, dass ich mich bewerbe?
Wenn Sie keinen Anlass nennen, nicht zwangsläufig. Die Bitte kann aber Fragen aufwerfen – wählen Sie einen passenden Anlass.
Wie lange darf der Arbeitgeber sich Zeit lassen?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Nennen Sie einen angemessenen Wunschtermin, z. B. zwei bis drei Wochen.