Ratgeber: Anfrage Stellungnahme der fachkundigen Stelle (Gründungszuschuss)
- Pflichtnachweis: Für den Gründungszuschuss müssen Sie der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit Ihrer Gründung durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachweisen (§ 93 Abs. 2 SGB III).
- Wer ist fachkundig? Insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute (§ 93 Abs. 2 SGB III).
- Weitere Voraussetzungen: Unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bei Aufnahme der Tätigkeit (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung – sprechen Sie früh mit Ihrer Agentur für Arbeit.
- Vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung. Fragen Sie vorab nach Kosten und Bearbeitungszeit.
Häufige Fragen
Kostet die Stellungnahme etwas?
Das ist je nach Stelle unterschiedlich. Fragen Sie vorher nach.
Wann muss ich den Gründungszuschuss beantragen?
Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Klären Sie den Ablauf mit Ihrer Agentur für Arbeit.