Ratgeber: Widerspruch gegen Werbung (Art. 21 DSGVO)
- Der Verantwortliche muss unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang reagieren; die Frist kann bei komplexen Anträgen um zwei Monate verlängert werden (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
- Richten Sie das Schreiben an den Verantwortlichen bzw. dessen Datenschutzbeauftragten (Kontakt meist in der Datenschutzerklärung).
- Der Verantwortliche muss grundsätzlich unverzüglich reagieren; Einzelheiten zu Fristen regelt Art. 12 DSGVO.
- Ein Versand per E-Mail ist möglich; ein Brief mit Einschreiben dient als Nachweis.
- Reagiert das Unternehmen nicht, können Sie sich an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden.
Häufige Fragen
Muss ich den Widerspruch begründen?
Gegen Direktwerbung ist keine Begründung erforderlich.
Gilt das auch für Post-Werbung?
Der Widerspruch bezieht sich auf die Direktwerbung des Verantwortlichen insgesamt.