Ratgeber: Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen
- Jederzeit widerrufbar: Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
- Wirkung für die Zukunft: Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig (Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO).
- Löschung: Nach dem Widerruf sind die Daten zu löschen, wenn es keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gibt (Art. 17 Abs. 1 Buchst. b DSGVO).
- Werbung: Für Widerspruch gegen Direktwerbung gibt es eine eigene Vorlage (Art. 21 DSGVO).
Häufige Fragen
Muss ich den Widerruf begründen?
Nein.
Wie schnell muss das Unternehmen reagieren?
Über Maßnahmen auf Ihren Antrag ist unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zu informieren (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).