Ratgeber: Widerspruch gegen einen Betriebsübergang
- Schriftform: Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden (§ 613a Abs. 6 BGB), also mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. Eine E-Mail genügt nicht. Deshalb kann diese Vorlage nicht über den Postversand verschickt werden – drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie selbst.
- Frist: ein Monat: Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB zu erklären. Er kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erfolgen (§ 613a Abs. 6 BGB).
- Inhalt der Unterrichtung: Der Arbeitgeber muss in Textform unter anderem über Zeitpunkt, Grund, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs und geplante Maßnahmen informieren (§ 613a Abs. 5 BGB).
- Folgen gut überlegen: Mit dem Widerspruch bleibt Ihr Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber. Hat dieser keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, kann eine Kündigung aus anderen Gründen drohen. Lassen Sie sich vorher beraten, etwa durch Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Zugang belegen: Übergeben Sie das Original gegen Empfangsbestätigung oder senden Sie es per Einschreiben bzw. Boten.
Häufige Fragen
Muss ich den Widerspruch begründen?
Das Gesetz verlangt keine Begründung. Diese Vorlage enthält deshalb keine.
Kann ich an beide Arbeitgeber schreiben?
Ja. Es genügt die Erklärung gegenüber einem von beiden; zur Information können Sie eine Kopie an den anderen senden.