Ratgeber: Unberechtigte Forderung zurückweisen
- Unbestellte Leistungen: Liefert ein Unternehmer einem Verbraucher Waren oder erbringt er Leistungen, die nicht bestellt wurden, wird dadurch kein Anspruch gegen den Verbraucher begründet (§ 241a Abs. 1 BGB).
- Ausnahme Irrtum: Gesetzliche Ansprüche bleiben möglich, wenn die Leistung nicht für Sie bestimmt war oder irrtümlich in der Vorstellung einer Bestellung erfolgte und Sie dies erkennen konnten (§ 241a Abs. 2 BGB). Eine offensichtliche Fehllieferung sollten Sie also melden.
- Nachweis verlangen: Fordern Sie den Unternehmer auf, Vertrag oder Bestellung nachzuweisen.
- Bereits bezahlt? Legen Sie dann einen Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug) bei.
Häufige Fragen
Muss ich unbestellte Ware zurückschicken?
Bei unbestellten Lieferungen eines Unternehmers an Verbraucher entsteht kein Anspruch gegen Sie (§ 241a Abs. 1 BGB). War die Sendung erkennbar für jemand anderen bestimmt, melden Sie sich beim Absender.
Was, wenn ein Inkassobüro schreibt?
Dafür gibt es eine eigene Vorlage zum Widerspruch gegen eine Inkassoforderung.