Ratgeber: Fluggastrechte-Entschädigung (VO 261/2004)
- Ansprüche richten sich gegen die ausführende Fluggesellschaft.
- Der Ausgleich richtet sich nach der Flugstrecke: 250 € bis 1.500 km, 400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 € bei Flügen über 3.500 km.
- Bietet die Airline eine Ersatzbeförderung an und kommen Sie damit nur wenig später an, darf sie den Ausgleich um 50 % kürzen.
- Außergewöhnliche Umstände können den Anspruch ausschließen.
- Legen Sie Buchungsbestätigung und Bordkarte in Kopie bei.
- Bei Ablehnung können Schlichtungsstellen helfen.
Häufige Fragen
Gegen wen richtet sich der Anspruch?
Gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen.
Wie viel Entschädigung gibt es?
Je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € (Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004). Bei einer Ersatzbeförderung mit nur geringer Verspätung kann der Betrag um die Hälfte gekürzt werden.