Fluggastrechte-Entschädigung (VO 261/2004) – kostenlose Vorlage

Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung bei der Airline geltend machen.

Kategorie: Widerspruch & Reklamation · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

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Ratgeber: Fluggastrechte-Entschädigung (VO 261/2004)

  • Ansprüche richten sich gegen die ausführende Fluggesellschaft.
  • Der Ausgleich richtet sich nach der Flugstrecke: 250 € bis 1.500 km, 400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 € bei Flügen über 3.500 km.
  • Bietet die Airline eine Ersatzbeförderung an und kommen Sie damit nur wenig später an, darf sie den Ausgleich um 50 % kürzen.
  • Außergewöhnliche Umstände können den Anspruch ausschließen.
  • Legen Sie Buchungsbestätigung und Bordkarte in Kopie bei.
  • Bei Ablehnung können Schlichtungsstellen helfen.

Häufige Fragen

Gegen wen richtet sich der Anspruch?
Gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Wie viel Entschädigung gibt es?
Je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € (Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004). Bei einer Ersatzbeförderung mit nur geringer Verspätung kann der Betrag um die Hälfte gekürzt werden.

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