Ratgeber: Entschädigung bei Zugverspätung verlangen
- Höhe der Entschädigung: Kommen Sie mit mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises zu entschädigen, ab 120 Minuten 50 %. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird gegebenenfalls der halbe Fahrpreis zugrunde gelegt.
- Ausnahmen: Unter bestimmten Bedingungen kann das Unternehmen die Entschädigung ablehnen, etwa bei außergewöhnlichen Umständen außerhalb des Eisenbahnbetriebs. Beträge unter 4 Euro muss es nicht auszahlen (Bagatellgrenze).
- Alternative vor Fahrtantritt: Zeichnet sich eine Verspätung von mindestens 60 Minuten ab, können Sie von der Fahrt absehen und den Fahrpreis erstattet verlangen oder die Fahrt später bzw. auf anderem Weg durchführen.
- Zeitkarten: Für Zeitkarten wie Monats- oder Jahreskarten gelten die Prozentsätze nicht; die Beförderungsbedingungen müssen eine angemessene Entschädigung bei wiederholten Verspätungen vorsehen.
- Formular oder Brief: Viele Unternehmen bieten ein eigenes Fahrgastrechte-Formular. Der Brief ist eine Alternative – legen Sie Fahrkarte und Belege in Kopie bei.
- Schlichtung: Hilft die Beschwerde nicht, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder die Beschwerdestelle des Eisenbahn-Bundesamts wenden.
Häufige Fragen
Gibt es Geld bei 45 Minuten Verspätung?
Eine Fahrpreisentschädigung gibt es erst ab 60 Minuten Verspätung am Zielort. Im Nahverkehr gelten zusätzliche Rechte, etwa die Nutzung eines anderen Zuges.
Zählt ein verpasster Anschluss?
Ja, maßgeblich ist die Verspätung am Zielort laut Fahrkarte.