SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern – kostenlose Vorlage

Kostenlose Auskunft und Kopie Ihrer bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DSGVO schriftlich anfordern.

Kategorie: Datenschutz (DSGVO) · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

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Ratgeber: SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern

Nach Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht zu erfahren, welche Daten die SCHUFA über Sie speichert, und eine Kopie dieser Daten zu erhalten (Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Die SCHUFA bietet diese Datenkopie nach eigenen Angaben kostenlos an.

  • Adresse: In ihren Datenschutzinformationen nennt die SCHUFA für Anfragen von Privatpersonen: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln. Tragen Sie diese Anschrift als Empfänger ein. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie laut SCHUFA unter [email protected].
  • Online-Alternative: Die kostenlose Datenkopie kann auch über schufa.de/datenkopie beantragt werden. Laut SCHUFA wird sie per Post verschickt und kommt in der Regel innerhalb von sieben Tagen.
  • Identifikation: Damit die SCHUFA Sie eindeutig zuordnen kann, geben Sie Geburtsdatum und frühere Anschriften an. Eine Kopie Ihres Ausweises erleichtert die Identifikation.
  • Frist: Die SCHUFA muss unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats antworten; in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
  • Kostenpflichtige Angebote: Die SCHUFA bietet daneben kostenpflichtige Produkte an (z. B. eine kostenpflichtige SCHUFA-Auskunft oder Score-Monitoring). Für Ihre Auskunft nach Art. 15 DSGVO brauchen Sie diese nicht.

Häufige Fragen

Kostet die Datenkopie etwas?
Nein, die erste Kopie ist unentgeltlich (Art. 12 Abs. 5, Art. 15 Abs. 3 DSGVO). Erst für weitere Kopien kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden.

Was mache ich mit falschen Einträgen?
Sie können die Berichtigung oder Löschung unrichtiger Daten verlangen. Wenden Sie sich mit Belegen an die SCHUFA und gegebenenfalls an das Unternehmen, das die Daten gemeldet hat.

Wie oft kann ich die Datenkopie anfordern?
Die DSGVO nennt keine feste Zahl. Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere bei häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen kann der Verantwortliche aber ein angemessenes Entgelt verlangen oder die Bearbeitung ablehnen (Art. 12 Abs. 5 DSGVO).

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