Ratgeber: Schadensersatz fordern
- Grundsatz: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, muss den Zustand herstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde. Bei Beschädigung einer Sache können Sie statt der Herstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen (§ 249 BGB).
- Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer ist nur zu ersetzen, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB).
- Belege: Legen Sie Fotos, Kostenvoranschläge, Rechnungen und gegebenenfalls Zeugenangaben bei.
- Frist setzen: Mit einer Mahnung nach Fälligkeit gerät der Schuldner in Verzug (§ 286 BGB).
- Haftpflichtversicherung: Fragen Sie, ob eine Haftpflichtversicherung des Schädigers den Schaden reguliert.
Häufige Fragen
Muss die andere Seite schuld sein?
Meist ja: In vielen Fällen setzt der Anspruch ein Verschulden voraus. Ob der Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.
Was, wenn nicht gezahlt wird?
Sie können nach Fristablauf weitere Schritte prüfen, etwa ein gerichtliches Mahnverfahren.