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Ratgeber: Rückforderung Mietkaution
Der Vermieter darf eine angemessene Prüfungszeit beanspruchen; die Dauer hängt vom Einzelfall ab.
Legen Sie eine Kopie des Übergabeprotokolls bei.
Eine Kautionsabrechnung sollte auch die Zinsen enthalten.
Bei ausstehender Nebenkostenabrechnung kann ein Teil der Kaution zunächst einbehalten werden.
Häufige Fragen
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen? Nach einer angemessenen Prüfungsfrist; eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht.
Darf der Vermieter etwas einbehalten? Ja, für berechtigte offene Forderungen aus dem Mietverhältnis.