Ratgeber: Anfrage zur Erlaubnis der Tierhaltung
- Kein generelles Verbot per Formularklausel: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20. März 2013 (VIII ZR 168/12) entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, unwirksam ist.
- Abwägung im Einzelfall: Das heißt nicht, dass Tiere ohne Weiteres erlaubt sind. Ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, erfordert eine umfassende Abwägung der Belange von Mieter, Vermieter, anderen Hausbewohnern und Nachbarn im Einzelfall.
- Mietvertrag lesen: Prüfen Sie, was Ihr Mietvertrag zur Tierhaltung regelt. Fragen Sie vor der Anschaffung, damit es nicht zum Streit kommt.
- Überzeugend begründen: Angaben zu Größe, Wesen, Betreuung und einer Tierhalterhaftpflicht erleichtern dem Vermieter die Entscheidung.
Häufige Fragen
Brauche ich für Kleintiere eine Erlaubnis?
Das hängt vom Vertrag und den Umständen ab. Im Zweifel fragen Sie nach.
Was, wenn der Vermieter ablehnt?
Bitten Sie um eine Begründung. Ob die Ablehnung berechtigt ist, hängt von der Abwägung im Einzelfall ab; Mietervereine können beraten.