Ratgeber: Abmahnung des Mieters wegen Ruhestörung
- Konkret werden: Listen Sie die Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und Art auf. Allgemeine Vorwürfe reichen meist nicht.
- Unterlassung: Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch trotz Abmahnung fort, kann der Vermieter auf Unterlassung klagen (§ 541 BGB).
- Vorstufe zur Kündigung: Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens kann ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein (§ 569 Abs. 2 BGB). Grundsätzlich ist zuvor eine Abmahnung erforderlich (§ 543 Abs. 3 BGB).
- Beweise sichern: Lärmprotokolle und Aussagen anderer Mieter helfen.
Häufige Fragen
Reicht eine einzige laute Party?
Eine einmalige Störung rechtfertigt in der Regel keine Kündigung. Eine Abmahnung kann trotzdem sinnvoll sein, um künftige Vorfälle zu dokumentieren.
Wie verschicke ich die Abmahnung?
Wählen Sie einen Weg, bei dem Sie den Zugang nachweisen können, z. B. Einschreiben oder Einwurf vor Zeugen.