Ratgeber: Abmahnung des Vermieters durch den Mieter
- Mangel sofort anzeigen: Zeigt sich ein Mangel, müssen Sie ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Sonst riskieren Sie Ansprüche.
- Abmahnung vor Kündigung: Wollen Sie wegen einer Pflichtverletzung des Vermieters außerordentlich kündigen, ist das grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig (§ 543 Abs. 3 BGB).
- Minderung: Ist die Tauglichkeit der Wohnung durch einen Mangel gemindert, ist die Miete kraft Gesetzes angemessen herabgesetzt (§ 536 Abs. 1 BGB).
- Nachweis: Fotos, Datum und Zeugen helfen. Senden Sie das Schreiben so, dass Sie den Zugang nachweisen können.
Häufige Fragen
Wie lang muss die Frist sein?
Angemessen – das hängt vom Problem ab. Bei Heizungsausfall im Winter kurz, bei kleineren Reparaturen länger.
Darf ich nach Fristablauf selbst reparieren lassen?
Unter den Voraussetzungen des § 536a Abs. 2 BGB, etwa wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist. Dafür gibt es eine eigene Vorlage zum Kostenersatz.