Ratgeber: Röntgenbilder beim Arzt anfordern
- Teil der Behandlungsakte: Bildaufnahmen gehören zur Behandlungsakte. Sie können Einsicht und Abschriften verlangen, auch elektronisch; die erste Abschrift ist unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 BGB).
- Originale bleiben in der Praxis: Die Praxis bewahrt die Originale in der Regel auf. Sie erhalten eine Kopie.
- Befund mit anfordern: Bitten Sie auch um den schriftlichen Befund, das erleichtert die Weiterbehandlung.
Häufige Fragen
Kann ich die Bilder direkt an einen anderen Arzt schicken lassen?
Ja, geben Sie dazu den Empfänger an und entbinden Sie die Praxis insoweit von der Schweigepflicht.
Was kostet eine weitere Kopie?
Für weitere Abschriften kann die Praxis die Kosten verlangen.