Ratgeber: Bestätigung über das Bestehen der Probezeit
- Rechtlich nicht nötig: Die Probezeit endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Die Bestätigung ist eine freundliche Geste und schafft Klarheit.
- Kündigungsfristen: Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Danach gelten die vertraglichen oder gesetzlichen Fristen.
- Nicht vorschnell versenden: Senden Sie die Bestätigung erst, wenn die Probezeit tatsächlich abgelaufen ist.
- Persönlich halten: Eine kurze, konkrete Rückmeldung motiviert mehr als ein Formbrief.
Häufige Fragen
Muss ich das Ende der Probezeit bestätigen?
Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Das hängt vom Vertrag und den Umständen ab. Die verkürzte Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB gilt längstens für sechs Monate.