Ratgeber: Patientenakte beim Arzt anfordern
- Einsichtsrecht: Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige Behandlungsakte zu gewähren (§ 630g Abs. 1 BGB).
- Abschriften: Sie können auch Abschriften verlangen, einschließlich elektronischer Abschriften. Die erste Abschrift ist unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 Satz 3 und 4 BGB).
- Ablehnung nur ausnahmsweise: Das Recht besteht nicht, soweit erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen; eine Ablehnung ist zu begründen (§ 630g Abs. 2 BGB).
- Datenschutz: Daneben besteht das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO.
Häufige Fragen
Können Angehörige die Akte anfordern?
Nach dem Tod des Patienten haben Erben und nächste Angehörige unter Voraussetzungen ein Einsichtsrecht (§ 630g Abs. 3 BGB).
Muss ich einen Grund nennen?
Nein, eine Begründung ist nicht erforderlich.