Ratgeber: Nachmieter vorschlagen
- Keine allgemeine Nachmieterregel: Das BGB enthält keine Vorschrift, nach der Mieter durch das Stellen eines Nachmieters stets vorzeitig aus dem Vertrag kommen. Maßgeblich sind eine Nachmieterklausel im Mietvertrag oder eine Einigung mit dem Vermieter.
- Geeignete Interessenten: Schlagen Sie Interessenten vor, die bereit sind, die Wohnung zu den bestehenden Bedingungen zu übernehmen, und legen Sie Unterlagen zur Zahlungsfähigkeit bei.
- Datenschutz: Geben Sie Daten der Interessenten nur mit deren Einverständnis weiter.
- Schriftlich bestätigen lassen: Halten Sie eine Einigung über das vorzeitige Mietende schriftlich fest, etwa in einem Aufhebungsvertrag.
- Parallel kündigen? Wenn Sie in jedem Fall ausziehen, können Sie zusätzlich ordentlich kündigen, damit die Kündigungsfrist bereits läuft.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter meinen Nachmieter akzeptieren?
Das hängt von Ihrem Mietvertrag und den Umständen ab. Fragen Sie im Zweifel bei einem Mieterverein nach.
Darf ich Abstand für Möbel verlangen?
Das können Sie mit dem Nachmieter vereinbaren; der Vermieter muss die Übernahme nicht gestatten, wenn er die Wohnung leer zurückhaben will.