Ratgeber: Lohnabrechnung beim Arbeitgeber anfordern
- Anspruch: Bei Zahlung des Arbeitsentgelts ist eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Sie muss mindestens Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Entgelts enthalten, etwa Zuschläge, Zulagen, Abzüge, Abschlagszahlungen und Vorschüsse (§ 108 Abs. 1 GewO).
- Ausnahme: Die Pflicht entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben (§ 108 Abs. 2 GewO).
- Weitere Bescheinigung: Für andere Zwecke können Sie eine weitere Entgeltbescheinigung verlangen, die sich auf die Angaben nach Absatz 1 beschränkt (§ 108 Abs. 3 GewO).
- Wofür Sie Abrechnungen brauchen: Etwa für Anträge auf Sozialleistungen, Kredite, die Steuererklärung oder um Ihren Lohn zu kontrollieren.
Häufige Fragen
Reicht eine Abrechnung per E-Mail?
Textform genügt, also auch eine elektronische Abrechnung, sofern sie lesbar ist und den Aussteller erkennen lässt.
Was, wenn auch der Lohn fehlt?
Dann fordern Sie zusätzlich die Zahlung an und achten Sie auf mögliche Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifvertrag.