Ratgeber: Pachtvertrag kündigen
- Unbestimmte Pachtzeit: Bei einem Pachtvertrag über ein Grundstück oder ein Recht ohne feste Laufzeit ist die Kündigung nur zum Schluss eines Pachtjahres zulässig. Sie muss spätestens am dritten Werktag des halben Jahres erklärt werden, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll (§ 584 Abs. 1 BGB).
- Vertrag geht vor: Feste Laufzeiten und vereinbarte Fristen gehen vor. Für Kleingärten gelten eigene Regeln.
- Landpacht: Wird ein Grundstück überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet (§ 585 BGB), gelten eigene Kündigungsregeln, und die Kündigung bedarf der schriftlichen Form (§ 594f BGB). Deshalb ist der Postversand über diesen Dienst gesperrt: Drucken Sie das Schreiben aus, unterschreiben Sie es eigenhändig und senden Sie es per Einschreiben.
- Rückgabe: Vereinbaren Sie einen Termin zur Übergabe.
Häufige Fragen
Was ist das Pachtjahr?
Es richtet sich nach dem Vertrag; ist nichts geregelt, beginnt es mit dem Beginn der Pacht.
Gilt das auch für Kleingärten?
Für Kleingärten gelten eigene Regeln (Bundeskleingartengesetz). Beachten Sie Vertrag und Vereinssatzung.