Ratgeber: Kündigung eines möblierten Zimmers in der Vermieterwohnung
- Für wen gilt die Vorlage? Für Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat und der nicht zum dauernden Gebrauch mit Familie oder Lebenspartner überlassen ist (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
- Kurze Frist: Bei solchem Wohnraum ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig (§ 573c Abs. 3 BGB).
- Kein berechtigtes Interesse nötig: Für diesen Wohnraum gelten u. a. § 573 (berechtigtes Interesse) und §§ 574 bis 575 BGB (Widerspruch) nicht (§ 549 Abs. 2 BGB).
- Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB).
- Voraussetzungen genau prüfen: Treffen die Merkmale nicht zu (z. B. abgeschlossene Einliegerwohnung oder unmöbliertes Zimmer), gelten die normalen Fristen. Nutzen Sie dann die Vorlage zur ordentlichen Kündigung durch den Vermieter.
Häufige Fragen
Gilt das für WG-Zimmer?
Nur wenn der Vermieter selbst in der Wohnung lebt und die übrigen Voraussetzungen des § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB erfüllt sind.
Kann der Mieter auch so kurzfristig kündigen?
§ 573c Abs. 3 BGB gilt für die Kündigung bei diesem Wohnraum allgemein, also für beide Seiten.