Ratgeber: Kündigung Mietvertrag (Mieter)
- Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB): ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. E-Mail oder Fax genügen nicht.
- Für Mieter gilt bei unbefristeten Mietverträgen: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB).
- Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, müssen alle kündigen und unterschreiben.
- Versenden Sie per Einschreiben oder übergeben Sie persönlich mit Zeugen bzw. Empfangsquittung.
Häufige Fragen
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Für Mieter grundsätzlich knapp drei Monate gemäß § 573c Abs. 1 BGB; abweichende Regeln können z. B. bei Zeitmietverträgen gelten.