Ratgeber: Kündigung Kleingarten-Pachtvertrag
- Schriftform: Die Kündigung des Kleingartenpachtvertrages bedarf der schriftlichen Form (§ 7 BKleingG). Unterschreiben Sie eigenhändig; eine E-Mail genügt nicht.
- Frist: Kündigungsfrist und -termin für Pächter ergeben sich aus Pachtvertrag und Gartenordnung bzw. Vereinssatzung.
- Abnahme und Wertermittlung: Fragen Sie nach dem Termin für Abnahme und Wertermittlung von Laube und Anpflanzungen.
- Zugang nachweisen: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben oder lassen Sie sich die Übergabe bestätigen.
- Pachtvertrag und Mitgliedschaft: Pachtvertrag und Vereinsmitgliedschaft können getrennt geregelt sein. Kündigen Sie bei Bedarf beides.
Häufige Fragen
Kann ich einen Nachfolger vorschlagen?
Das regelt der Verein. Die Vergabe erfolgt oft über eine Warteliste.
Wer zahlt für die Laube?
Ob und in welcher Höhe eine Ablöse gezahlt wird, richtet sich nach Wertermittlung und den Regeln des Vereins bzw. Verbands.