Ratgeber: Kündigung Garagen- / Stellplatzmietvertrag
- Ist die Garage separat gemietet und die Miete nach Monaten bemessen, ist die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB) – vertragliche Regelungen gehen häufig vor.
- Gehört die Garage zum Wohnungsmietvertrag, kann sie in der Regel nicht getrennt gekündigt werden.
- Prüfen Sie, ob der Vertrag eine bestimmte Form (z. B. Schriftform) verlangt; unterschreiben Sie im Zweifel eigenhändig.
- Ein Einschreiben dient als Zugangsnachweis.
Häufige Fragen
Kann ich die Garage getrennt von der Wohnung kündigen?
Nur wenn es einen eigenständigen Mietvertrag gibt.
Welche Frist gilt?
Die vertragliche; ohne Regelung bei Monatsmiete § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB.