Ratgeber: Entgeltumwandlung beenden oder ändern
- Vereinbarung prüfen: Die Durchführung der Entgeltumwandlung wird durch Vereinbarung geregelt (§ 1a Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Ob und wie Sie beenden oder ändern können, steht deshalb in Ihrer Umwandlungsvereinbarung und gegebenenfalls in Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
- Gleiche Monatsbeträge: Ihr Arbeitgeber kann verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beträge verwendet werden (§ 1a Abs. 1 Satz 5 BetrAVG). Änderungen zum Jahreswechsel sind deshalb oft am einfachsten.
- Folgen klären: Was mit dem Versorgungsvertrag und den bisher erworbenen Anwartschaften geschieht, etwa eine Beitragsfreistellung, regeln Versorgungsvertrag und Gesetz. Fragen Sie beim Versorgungsträger nach den Folgen.
- Zuschuss beachten: Der Arbeitgeber muss in bestimmten Fällen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Endet die Umwandlung, entfällt auch dieser Zuschuss.
Häufige Fragen
Kann ich die Beiträge später wieder aufnehmen?
Das hängt von Ihrer Vereinbarung und dem Versorgungsträger ab. Fragen Sie vorher nach.
Bekomme ich das eingezahlte Geld ausgezahlt?
Ob und wann eine Auszahlung möglich ist, regeln Versorgungsvertrag und Gesetz. Fragen Sie beim Versorgungsträger nach.