Ratgeber: Kündigung Arbeitsvertrag in der Probezeit
- Die Kündigung bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Ausdrucken und eigenhändig unterschreiben (§ 126 BGB); ein Versanddienst mit gedruckter Unterschrift genügt nicht.
- Während einer vereinbarten Probezeit (längstens sechs Monate) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB); Tarifverträge können abweichen.
- Übergeben Sie die Kündigung persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Bote/Einschreiben – maßgeblich ist der Zugang innerhalb der Probezeit.
- Melden Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, wenn noch keine Anschlussstelle feststeht.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Gesetzlich zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB), sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein, die Schriftform ist zwingend (§ 623 BGB).