Ratgeber: Berichtigung des Arbeitszeugnisses verlangen
- Was ein Zeugnis enthalten muss: Mindestens Art und Dauer der Tätigkeit; auf Verlangen auch Leistung und Verhalten (qualifiziertes Zeugnis, § 109 Abs. 1 GewO).
- Klar und ohne Geheimsprache: Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere als die aus Form oder Wortlaut ersichtliche Aussage treffen sollen (§ 109 Abs. 2 GewO).
- Konkret benennen: Listen Sie jeden Punkt einzeln auf und machen Sie einen Formulierungsvorschlag. Das beschleunigt die Korrektur.
- Formfehler: Achten Sie auch auf Tippfehler, falsche Daten, fehlende Unterschrift oder ein Ausstellungsdatum, das nicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses passt.
- Fristen im Blick: Arbeits- oder Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen. Handeln Sie deshalb zügig.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber meinen Wortlaut übernehmen?
Nein. Ihr Vorschlag ist eine Grundlage; der Arbeitgeber formuliert das Zeugnis, muss dabei aber die Anforderungen des § 109 GewO einhalten.
Gibt es eine Vorlage, um ein Zeugnis erst anzufordern?
Ja, nutzen Sie dafür die Vorlage „Antrag Arbeitszeugnis“.