Ratgeber: Antrag auf Bildungsurlaub
- Landesrecht entscheidet: Bildungsurlaub ist in Landesgesetzen geregelt. Nicht in jedem Bundesland gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Umfang, Antragsfristen und Voraussetzungen unterscheiden sich – maßgeblich ist das Land, in dem Sie arbeiten.
- Nur anerkannte Veranstaltungen: In der Regel muss der Kurs im jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein. Der Veranstalter stellt dazu meist eine Bescheinigung aus.
- Rechtzeitig beantragen: Die Landesgesetze sehen Mindestfristen vor, die mehrere Wochen betragen können. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Dort ist dem Arbeitgeber die Teilnahme so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen; Anerkennungsnachweis und Programm sind beizufügen (§ 5 Abs. 1 AWbG NRW). In anderen Ländern können andere Fristen gelten – prüfen Sie das Gesetz Ihres Bundeslandes. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
- Unterlagen beifügen: Programm des Kurses und Anerkennungsnachweis beilegen.
- Nachweis nach dem Kurs: Lassen Sie sich die Teilnahme bescheinigen und reichen Sie diese beim Arbeitgeber ein.
- Schriftlich und mit Kopie: Bewahren Sie eine Kopie des Antrags mit Datum auf.
Häufige Fragen
Kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?
Je nach Landesgesetz unter bestimmten Voraussetzungen, etwa aus dringenden betrieblichen Gründen. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Landesgesetz. In Nordrhein-Westfalen darf der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen (§ 5 Abs. 2 AWbG NRW). Eine Ablehnung muss er dort innerhalb von drei Wochen nach Ihrer Mitteilung schriftlich und mit Gründen erklären, sonst gilt die Freistellung als erteilt (§ 5 Abs. 3 AWbG NRW).
Wird der Lohn weitergezahlt?
Wo ein gesetzlicher Anspruch besteht, ist Bildungsurlaub in der Regel bezahlte Freistellung. Die Kursgebühren tragen Sie meist selbst.