Ratgeber: Geltendmachung von Überstunden
- Ausschlussfristen beachten: Arbeits- und Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen, teils in bestimmter Form. Prüfen Sie Ihren Vertrag und einen anwendbaren Tarifvertrag und halten Sie eine dort vorgeschriebene Form ein.
- Vergütung: Ob und wie Überstunden vergütet oder ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine Regelung, gilt nach § 612 Abs. 1 BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
- Nachweise: Führen Sie eine genaue Aufstellung mit Datum, Beginn, Ende und Anlass. Halten Sie fest, wer die Überstunden angeordnet oder gebilligt hat, und bewahren Sie Belege wie E-Mails oder Zeiterfassungsauszüge auf.
- Zugang nachweisen: Übergeben Sie das Schreiben gegen Empfangsbestätigung oder versenden Sie es per Einschreiben.
Häufige Fragen
Kann ich Überstunden auch per E-Mail geltend machen?
Das hängt von einer vereinbarten Form ab. Steht im Vertrag „schriftlich“, sollten Sie im Zweifel ein unterschriebenes Schreiben verwenden.
Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
Das hängt vom Vertrag ab. Pauschale Abgeltungsklauseln sind nicht in jedem Fall wirksam – lassen Sie das im Zweifel prüfen.