Ratgeber: Antrag auf Einsicht in die Personalakte
- Einsichtsrecht: Arbeitnehmer haben das Recht, in die über sie geführten Personalakten Einsicht zu nehmen und dazu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen (§ 83 Abs. 1 BetrVG).
- Eigene Erklärung: Erklärungen zum Inhalt der Personalakte, etwa eine Gegendarstellung zu einer Abmahnung, sind auf Ihr Verlangen der Akte beizufügen (§ 83 Abs. 2 BetrVG).
- Datenschutz: Unabhängig davon können Sie nach Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten und eine Kopie verlangen. Für eine ausführliche Auskunft gibt es eine eigene Vorlage.
- Termin abstimmen: Bitten Sie um einen Termin während der Arbeitszeit und machen Sie sich bei der Einsicht Notizen.
Häufige Fragen
Gilt das Einsichtsrecht auch ohne Betriebsrat?
§ 83 BetrVG steht im Betriebsverfassungsgesetz. Unabhängig davon besteht der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO.
Kann ich verlangen, dass etwas entfernt wird?
Das hängt vom Einzelfall ab, etwa bei einer unberechtigten Abmahnung. Sie können eine eigene Erklärung beifügen lassen und sich beraten lassen.