Ratgeber: Bitte um Gehaltserhöhung
Eine Gehaltserhöhung wird fast immer im persönlichen Gespräch verhandelt. Dieses Schreiben dient dazu, das Gespräch anzufragen und Ihre Gründe vorab sachlich zu nennen. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung gibt es nicht; Ansprüche können sich aber z. B. aus einem Tarifvertrag oder Ihrem Arbeitsvertrag ergeben.
- Zeitpunkt: Günstig sind z. B. das Jahresgespräch, der Abschluss eines erfolgreichen Projekts oder die Übernahme neuer Aufgaben.
- Argumente: Nennen Sie Leistungen und Verantwortung, nicht private Gründe. Belegen Sie Erfolge möglichst mit Zahlen.
- Vorbereitung: Informieren Sie sich über übliche Gehälter für Ihre Tätigkeit und Region und legen Sie einen realistischen Zielbetrag fest. Den Betrag nennen Sie besser erst im Gespräch.
- Alternativen: Denken Sie auch an andere Leistungen wie Weiterbildung, zusätzliche Urlaubstage oder flexible Arbeitszeit.
Häufige Fragen
Soll ich die gewünschte Summe schon im Brief nennen?
Das ist möglich, aber meist nicht nötig. Im Gespräch können Sie besser auf die Reaktion eingehen.
Was tun bei einer Absage?
Fragen Sie nach den Gründen und vereinbaren Sie, wann und unter welchen Voraussetzungen erneut gesprochen wird.
Gilt das auch bei Tarifbindung?
Bei Tarifbindung richtet sich das Entgelt nach dem Tarifvertrag. Sprechen Sie dann z. B. über eine Höhergruppierung oder zusätzliche Aufgaben.