Beschwerde wegen Benachteiligung nach dem AGG – kostenlose Vorlage

Sich bei der zuständigen Stelle im Betrieb über eine Benachteiligung, etwa wegen Geschlecht, Alter oder Herkunft, beschweren.

Kategorie: Arbeit & Beruf · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

🔒 Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Der Brief wird in Ihrem Browser erstellt – wir speichern nichts davon (außer Sie beauftragen künftig den Post-Versand).

📮 Für dieses Schreiben empfehlen wir den Versand per Einschreiben, damit Sie den Zugang nachweisen können.

Angaben zum Schreiben
Absender (Ihre Angaben)
Empfänger
Ort, Datum & Betreff
Unterschrift (optional)

Zeichnen Sie Ihre Unterschrift oder laden Sie ein Bild hoch. Sie bleibt nur in diesem Browserfenster und wird in die Vorschau und das PDF eingefügt.

Sie können den Brieftext hier direkt anklicken und ändern. Absender, Empfänger und Datum ändern Sie oben in den Feldern.

Ihre Änderungen am Brieftext gehen dabei verloren. Trotzdem zurücksetzen?

Brief per Post versenden

Bald verfügbar. Wir drucken, kuvertieren und frankieren Ihren Brief und geben ihn bei der Post auf. Der PDF-Download bleibt immer kostenlos.

Versandart
Brieftext prüfen (so würde er versendet)

Endpreise inkl. MwSt., Druck, Kuvert und Porto. Für Briefe bis 3 Seiten, schwarz-weiß. Versand nur innerhalb Deutschlands.

Ratgeber: Beschwerde wegen Benachteiligung nach dem AGG

  • Beschwerderecht: Beschäftigte können sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis mitzuteilen (§ 13 Abs. 1 AGG).
  • Zuständige Stelle: Fragen Sie bei Personalabteilung oder Betriebsrat nach, wer im Unternehmen die Beschwerdestelle ist. Die Rechte des Betriebsrats bleiben unberührt (§ 13 Abs. 2 AGG).
  • Ansprüche gesondert sichern: Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, sofern Tarifvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben (§ 15 Abs. 4 AGG). Diese Beschwerde ersetzt eine solche Geltendmachung nicht – lassen Sie sich dazu rechtzeitig beraten.
  • Dokumentieren: Notieren Sie Vorfälle zeitnah mit Datum und Zeugen und bewahren Sie Nachrichten oder E-Mails auf.

Häufige Fragen

Darf ich wegen der Beschwerde benachteiligt werden?
Das AGG enthält ein Maßregelungsverbot (§ 16 AGG). Halten Sie spätere Reaktionen auf die Beschwerde fest.

Wo bekomme ich Unterstützung?
Etwa beim Betriebsrat, bei Gewerkschaften, Beratungsstellen oder der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Ähnliche Vorlagen