Ratgeber: Antrag auf Sonderurlaub beim Arbeitgeber
- Gesetzliche Grundlage: Wer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden an der Arbeit gehindert ist, behält seinen Vergütungsanspruch (§ 616 BGB). Welche Anlässe und wie viele Tage erfasst sind, legt das Gesetz nicht fest.
- Vertrag geht vor: Viele Arbeits- und Tarifverträge regeln Sonderurlaub ausdrücklich – mit festen Anlässen und Tagen – oder schließen § 616 BGB aus. Sehen Sie dort zuerst nach und nennen Sie die Regelung im Antrag.
- Frühzeitig beantragen: Planbare Anlässe wie eine Hochzeit oder einen Umzug sollten Sie so früh wie möglich ankündigen. Bei kurzfristigen Ereignissen informieren Sie den Arbeitgeber sofort und reichen den Antrag nach.
- Nachweis: Legen Sie auf Nachfrage einen Beleg vor, etwa Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunde.
Häufige Fragen
Gibt es einen festen Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Tagen?
Nicht aus dem Gesetz. Feste Tage ergeben sich nur, wenn Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sie vorsehen.
Was ist mit der Pflege eines kranken Kindes?
Dafür gibt es eigene Regelungen, etwa Kinderkrankengeld der Krankenkasse. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.