Ratgeber: Zusage eines Jobangebots
- Zeitnah antworten: Wurde eine Frist für Ihre Antwort genannt, halten Sie sie ein. Ansonsten melden Sie sich innerhalb weniger Tage.
- Die Zusage kann schon verbindlich sein: Form und Inhalt eines Arbeitsvertrags können grundsätzlich frei vereinbart werden (§ 105 GewO). Sagen Sie deshalb erst zu, wenn Sie sich sicher sind und die wichtigsten Bedingungen geklärt sind.
- Eckdaten festhalten: Schreiben Sie Gehalt, Arbeitszeit und Eintrittstermin so in die Zusage, wie sie besprochen wurden. So fallen Missverständnisse früh auf.
- Befristung: Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wird (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Lassen Sie sich den Vertrag vor Arbeitsbeginn zusenden.
- Aktuellen Job erst kündigen, wenn alles klar ist – idealerweise, wenn Sie den unterschriebenen Vertrag in den Händen halten. Achten Sie auf Ihre Kündigungsfrist.
- Andere Bewerbungen zurückziehen: Sagen Sie anderen Unternehmen fair ab, sobald Sie sicher zugesagt haben.
Häufige Fragen
Reicht eine Zusage per E-Mail?
In der Regel ja, wenn das Unternehmen nichts anderes verlangt. Der Arbeitsvertrag selbst wird meist noch gesondert unterschrieben.
Kann ich nach der Zusage noch verhandeln?
Das ist schwierig. Klären Sie offene Punkte möglichst vor Ihrer Zusage.