Ratgeber: Absage eines Jobangebots durch den Bewerber
- Schnell absagen: Sobald Sie sich entschieden haben, sagen Sie ab. So kann das Unternehmen anderen Bewerbern zusagen.
- Höflich und kurz: Bedanken Sie sich für das Angebot und die Zeit. Eine ausführliche Begründung ist nicht nötig.
- Keine Kritik: Auch wenn Ihnen im Prozess etwas missfallen hat – die Branche ist oft kleiner, als man denkt.
- Kontakt halten: Wenn Sie sich eine spätere Zusammenarbeit vorstellen können, sagen Sie das.
- Schon unterschrieben? Haben Sie den Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet, genügt eine Absage nicht. Dann müssen Sie den Vertrag kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren; beides bedarf der Schriftform, eine E-Mail reicht nicht (§ 623 BGB).
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund nennen?
Nein. Ein kurzer, neutraler Hinweis ist freundlich, aber nicht erforderlich.
Telefonisch oder schriftlich absagen?
Hatten Sie engen Kontakt, ist ein kurzer Anruf mit anschließender schriftlicher Bestätigung eine faire Lösung.