Ratgeber: Bewerbungsanschreiben (allgemein)
- Eine Seite reicht. Das Anschreiben ergänzt den Lebenslauf, es wiederholt ihn nicht. Drei bis vier kurze Absätze sind ideal.
- Persönliche Ansprache: Steht in der Anzeige eine Ansprechperson, schreiben Sie diese mit Namen an. Im Zweifel lohnt ein kurzer Anruf.
- Starker Einstieg statt „hiermit bewerbe ich mich“: Nennen Sie gleich, was Sie mitbringen oder was Sie an der Aufgabe reizt.
- Anforderungen spiegeln: Greifen Sie die zwei, drei wichtigsten Anforderungen der Anzeige auf und belegen Sie diese mit konkreten Beispielen aus Ihrer Praxis.
- Gehalt und Eintritt nur nennen, wenn danach gefragt wird – dann aber konkret (Bruttojahresgehalt).
- Freiwillige Angaben: Foto, Alter, Familienstand oder Religion müssen Sie nicht angeben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen u. a. wegen Alter, Geschlecht oder Herkunft (§ 1 AGG); Stellenanzeigen dürfen nicht diskriminierend ausgeschrieben werden (§ 11 AGG).
- Vor dem Absenden: Rechtschreibung prüfen, Firmenname und Stellenbezeichnung kontrollieren und alles als ein PDF verschicken, wenn online beworben wird.
Häufige Fragen
Muss ich ein Bewerbungsfoto beilegen?
Nein. Laut Bundesagentur für Arbeit ist ein Foto keine Pflicht. Wenn Sie eines verwenden, sollte es aktuell und professionell sein.
Wie lang darf das Anschreiben sein?
Höchstens eine DIN-A4-Seite.
Soll ich unterschreiben?
Bei Papierbewerbungen ja, handschriftlich. Bei E-Mail- oder Online-Bewerbungen ist eine eingescannte Unterschrift üblich, aber kein Muss.