Vollmacht widerrufen – kostenlose Vorlage

Eine erteilte Vollmacht gegenüber der bevollmächtigten Person widerrufen und die Vollmachtsurkunde zurückfordern.

Kategorie: Sonstiges · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

🔒 Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Der Brief wird in Ihrem Browser erstellt – wir speichern nichts davon (außer Sie beauftragen künftig den Post-Versand).

✍ Bitte ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und dem Bevollmächtigten im Original mitgeben.

Angaben zum Schreiben
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Empfänger
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Unterschrift (optional)

Zeichnen Sie Ihre Unterschrift oder laden Sie ein Bild hoch. Sie bleibt nur in diesem Browserfenster und wird in die Vorschau und das PDF eingefügt.

Sie können den Brieftext hier direkt anklicken und ändern. Absender, Empfänger und Datum ändern Sie oben in den Feldern.

Ihre Änderungen am Brieftext gehen dabei verloren. Trotzdem zurücksetzen?

Ratgeber: Vollmacht widerrufen

  • Widerruflich: Eine Vollmacht ist grundsätzlich widerruflich, auch wenn das zugrunde liegende Rechtsverhältnis fortbesteht – es sei denn, aus diesem ergibt sich etwas anderes (§ 168 Satz 2 BGB).
  • Dritte informieren: Wurde die Vollmacht gegenüber einem Dritten erklärt (etwa einer Bank), bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis Sie ihm das Erlöschen anzeigen (§ 170 BGB). Informieren Sie daher auch Banken, Behörden oder Unternehmen.
  • Urkunde zurückfordern: Nach dem Erlöschen muss die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde zurückgeben; ein Zurückbehaltungsrecht hat sie nicht (§ 175 BGB).
  • Postversand gesperrt: Für Vollmachten und ihren Widerruf ist der Versand über diesen Dienst gesperrt. Drucken Sie das Schreiben aus, unterschreiben Sie es eigenhändig und senden Sie es per Einschreiben.

Häufige Fragen

Gilt das auch für eine Vorsorgevollmacht?
Für Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten gelten oft zusätzliche Formalitäten. Lassen Sie sich im Zweifel beraten und informieren Sie alle Stellen, denen die Vollmacht vorliegt.

Muss ich einen Grund nennen?
Nein.

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