Ratgeber: Amt im Vereinsvorstand niederlegen
- Satzung prüfen: Ob es eine Frist oder einen bestimmten Empfänger gibt, regelt meist die Satzung. Richten Sie die Erklärung im Zweifel an die übrigen Vorstandsmitglieder.
- Nicht zur Unzeit: Ein Rücktritt mit sofortiger Wirkung kann für den Verein schwierig sein. Ein Rücktritt zur nächsten Versammlung erleichtert die Nachfolge.
- Übergabe: Übergeben Sie Unterlagen, Schlüssel, Zugänge und Kassenbestände geordnet.
- Vereinsregister: Änderungen im Vorstand müssen dem Registergericht gemeldet werden; das übernimmt der verbleibende Vorstand.
Häufige Fragen
Bleibe ich Mitglied?
Ja. Der Rücktritt vom Amt ist kein Austritt aus dem Verein.
Muss ich einen Grund nennen?
Nein, ein Grund ist freiwillig.