Ratgeber: Austritt aus der Gewerkschaft
- Satzung entscheidet: Austrittsfristen und die Form der Austrittserklärung regelt die Satzung Ihrer Gewerkschaft. Lesen Sie dort nach, bevor Sie kündigen.
- Vereinsrecht: Für Vereine bestimmt § 39 BGB, dass Mitglieder zum Austritt berechtigt sind; die Satzung kann den Austritt an das Ende des Geschäftsjahrs oder an eine Kündigungsfrist von höchstens zwei Jahren binden. Inwieweit dies für Ihre Gewerkschaft gilt, hängt von ihrer Rechtsform und Satzung ab.
- Beitragseinzug: Bitten Sie um Bestätigung des Austrittsdatums und widerrufen Sie das Lastschriftmandat zu diesem Termin. Wird der Beitrag über den Arbeitgeber abgeführt, informieren Sie auch die Personalabteilung.
- Nachweis: Versenden Sie die Erklärung so, dass Sie den Zugang belegen können.
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund angeben?
Für einen ordentlichen Austritt ist ein Grund üblicherweise nicht erforderlich; maßgeblich ist die Satzung.
Verliere ich sofort den Rechtsschutz?
Welche Leistungen nach dem Austritt noch gelten, etwa bei laufenden Verfahren, regelt die Satzung. Klären Sie das vor dem Austritt.