Ratgeber: Vollmacht für die Kfz-Zulassung
- Halterdaten: Im Zulassungsantrag sind bei natürlichen Personen unter anderem Name, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des Halters anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen (§ 6 Abs. 1 FZV). Geben Sie Ihre Daten daher vollständig an.
- Unterlagen erfragen: Welche Unterlagen die bevollmächtigte Person mitbringen muss – etwa Ihren Ausweis oder eine Kopie davon, Zulassungsbescheinigungen, Versicherungsbestätigung (eVB) und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer –, legt die örtliche Zulassungsbehörde fest. Viele Behörden stellen eigene Vollmachtsformulare bereit.
- Original: Die Vollmacht wird im Original vorgelegt; ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde kann ein einseitiges Rechtsgeschäft zurückgewiesen werden (§ 174 BGB). Deshalb ist die Vorlage nicht für den Postversand vorgesehen.
- Ausweis der bevollmächtigten Person: Die bevollmächtigte Person weist sich mit ihrem eigenen Ausweis aus.
Häufige Fragen
Kann ich ein Formular der Behörde nutzen?
Ja. Wenn Ihre Zulassungsbehörde ein eigenes Formular verlangt, verwenden Sie dieses.
Brauche ich eine Vollmacht bei Online-Zulassung?
Für die internetbasierte Zulassung gelten eigene Voraussetzungen. Diese Vorlage ist für die Vorsprache bei der Zulassungsbehörde gedacht.