Ratgeber: Vollmacht zur Abholung (Paket, Dokumente)
Mit einer Abholvollmacht kann eine Vertrauensperson ein Paket, ein Einschreiben oder Dokumente für Sie in Empfang nehmen. Eine Vollmacht ist grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden (§ 167 Abs. 2 BGB), in der Praxis verlangen Abholstellen aber eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht im Original (vgl. § 174 BGB).
- Unterschrift: Drucken Sie die Vollmacht aus, unterschreiben Sie sie eigenhändig und geben Sie sie der abholenden Person mit.
- Ausweise: Die abholende Person sollte ihren eigenen Ausweis mitbringen; manche Stellen verlangen zusätzlich eine Kopie Ihres Ausweises.
- Eigene Formulare: Paketdienste und Postfilialen haben teils eigene Vollmachtsformulare oder eine Vollmacht auf der Benachrichtigungskarte. Behörden können für Ausweisdokumente besondere Vorgaben haben – fragen Sie vorher nach.
- Genau benennen: Beschreiben Sie den Gegenstand möglichst konkret, z. B. mit Sendungsnummer oder Vorgangsnummer.
Häufige Fragen
Kann ich die Vollmacht auf einen Tag begrenzen?
Ja. Tragen Sie ein Datum ein, bis zu dem die Vollmacht gilt.
Reicht ein Foto der Vollmacht auf dem Handy?
Meist nicht. Viele Stellen verlangen das unterschriebene Original.
Darf die Person auch einen Reisepass oder Personalausweis abholen?
Das hängt von der ausgebenden Behörde ab. Klären Sie vorher, welche Unterlagen nötig sind.