Ratgeber: Vermächtnis vom Erben einfordern
- Anspruch gegen den Erben: Ein Vermächtnis begründet das Recht, vom Beschwerten (meist dem Erben) die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern (§ 2174 BGB). Sie werden also nicht automatisch Eigentümer.
- Entstehung: Die Forderung entsteht grundsätzlich mit dem Erbfall (§ 2176 BGB).
- Nachweis: Fügen Sie eine Kopie der Verfügung von Todes wegen oder des Eröffnungsprotokolls bei.
- Ausschlagung: Wollen Sie das Vermächtnis nicht, können Sie es ausschlagen.
Häufige Fragen
Was, wenn es mehrere Erben gibt?
Richten Sie das Schreiben an alle Erben oder an die Person, die den Nachlass verwaltet.
Muss ich Erbschaftsteuer zahlen?
Möglicherweise. Vermächtnisse können der Erbschaftsteuer unterliegen; informieren Sie sich beim Finanzamt.