Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) anfordern – kostenlose Vorlage

Bei einer gemeinnützigen Organisation die Zuwendungsbestätigung für eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag für die Steuererklärung anfordern.

Kategorie: Sonstiges · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

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Ratgeber: Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) anfordern

  • Nachweis für das Finanzamt: Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur abgezogen werden, wenn eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vorliegt oder eine der in § 50 Abs. 4 bis 6 EStDV genannten Unterlagen (§ 50 Abs. 1 EStDV).
  • Kleinbeträge: Unter anderem genügt bei Zuwendungen bis 300 Euro unter bestimmten Voraussetzungen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank, etwa wenn der Empfänger steuerbegünstigt ist und Zweck sowie Freistellungsangaben auf einem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt sind (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
  • Auf Verlangen vorlegen: Bewahren Sie die Bestätigungen auf; das Finanzamt kann sie anfordern.
  • Sammelbestätigung: Viele Organisationen stellen für mehrere Zuwendungen eines Jahres eine Sammelbestätigung aus. Geben Sie Daten und Beträge an, damit die Zuordnung leicht fällt.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Bestätigung automatisch?
Viele Organisationen senden sie zu Jahresbeginn. Wenn nicht, hilft diese Anfrage.

Gilt das auch für Mitgliedsbeiträge?
Ob ein Mitgliedsbeitrag steuerlich abziehbar ist, hängt vom Zweck der Organisation ab. Fragen Sie die Organisation, ob sie dafür Zuwendungsbestätigungen ausstellt.

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