Ratgeber: Rückzug der Bewerbung
- Früh Bescheid geben: Ziehen Sie Ihre Bewerbung zurück, sobald feststeht, dass Sie die Stelle nicht mehr möchten – besonders vor einem vereinbarten Gesprächstermin.
- Termine absagen: Ist bereits ein Vorstellungsgespräch vereinbart, sagen Sie es ausdrücklich ab.
- Grund optional: Ein kurzer, sachlicher Hinweis genügt, etwa dass Sie eine andere Stelle angenommen haben.
- Unterlagen: Sie können verlangen, dass Ihre Bewerbungsdaten gelöscht werden (Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO). Sofort umsetzen muss der Arbeitgeber das nicht in jedem Fall: Er darf Daten behalten, soweit er sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO). Ansprüche wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG), eine Klage auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten danach (§ 61b Abs. 1 ArbGG). Deshalb werden Bewerbungsunterlagen oft erst nach einigen Monaten gelöscht. Wenn Sie offen für andere Stellen sind, können Sie einer Aufbewahrung ausdrücklich zustimmen.
- Ton: Bleiben Sie freundlich – vielleicht bewerben Sie sich später erneut.
Häufige Fragen
Muss ich eine Bewerbung überhaupt zurückziehen?
Es gibt keine Pflicht, aber es ist fair und spart beiden Seiten Zeit.
Reicht eine E-Mail?
Ja, eine E-Mail an Ihre Ansprechperson ist üblich.