Ratgeber: Erstattung der Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
- Einladung prüfen: Steht in der Einladung, ob und welche Kosten übernommen werden? Daran sollten Sie sich halten.
- Vorher klären: Ist nichts geregelt, fragen Sie am besten vor der Anreise nach, welche Kosten übernommen werden.
- Belege beifügen: Tickets, Tankquittungen oder Hotelrechnung in Kopie anlegen.
- Angemessen bleiben: Rechnen Sie nur Kosten ab, die für die Anreise nötig waren.
- Zeitnah einreichen: Senden Sie die Abrechnung bald nach dem Gespräch.
Häufige Fragen
Muss ich die Kosten selbst tragen, wenn ich die Stelle nicht bekomme?
Nein, das hängt nicht vom Ergebnis ab. Ausdrücklich geregelt ist der Fall im Gesetz nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitgeber, der Sie zum Gespräch einlädt und die Erstattung nicht ausdrücklich ausschließt, die erforderlichen Kosten in der Regel ersetzen; Grundlage ist der Aufwendungsersatz beim Auftrag (§§ 662, 670 BGB; BAG, Urteil vom 29.06.1988, 5 AZR 433/87). Schließt die Einladung die Erstattung aus, tragen Sie die Kosten selbst. Haben Sie selbst um das Gespräch gebeten und der Arbeitgeber hat nur zugestimmt, besteht nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts München (38 Ca 6693/13) kein Anspruch.
Kann ich auch Kilometergeld abrechnen?
Wenn die Fahrt mit dem eigenen Auto abgesprochen war, nennen Sie Strecke und gewünschten Satz pro Kilometer.