Ratgeber: Einladung zur Mitgliederversammlung (Verein)
- Tagesordnung: Ein Beschluss ist nur gültig, wenn der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BGB). Nennen Sie Satzungsänderungen und Wahlen deshalb ausdrücklich.
- Satzung: Die Satzung soll Bestimmungen über die Voraussetzungen und die Form der Berufung enthalten (§ 58 Nr. 4 BGB). Halten Sie Einladungsfrist und Form daher genau ein.
- Hybrid: Bei einer hybriden oder virtuellen Versammlung muss die Einladung angeben, wie die Mitglieder ihre Rechte elektronisch ausüben können (§ 32 Abs. 2 BGB).
- Anträge: Legen Sie fest, bis wann Anträge eingereicht werden können, sofern die Satzung nichts regelt.
Häufige Fragen
Wie lange vorher muss eingeladen werden?
Das regelt die Satzung. Ist nichts geregelt, wählen Sie eine angemessene Frist.
Darf ich per E-Mail einladen?
Wenn die Satzung das zulässt.