Ratgeber: Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Mit einer Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung fordern Sie einen offenen Betrag ein und legen ein konkretes Datum fest. Das schafft Klarheit und ist die Grundlage für weitere Schritte, falls nicht gezahlt wird.
- Fälligkeit: Ist keine Zeit für die Zahlung bestimmt, kann der Gläubiger sie sofort verlangen (§ 271 Abs. 1 BGB).
- Verzug: Zahlt der Schuldner nach einer Mahnung nicht, kommt er in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Bei Geldforderungen aus einer Rechnung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang ein; Verbraucher müssen darauf in der Rechnung hingewiesen worden sein (§ 286 Abs. 3 BGB).
- Konkret bleiben: Nennen Sie Betrag, Grund und Datum genau und geben Sie Ihre Bankverbindung an.
- Nachweis: Bewahren Sie eine Kopie auf. Für einen sicheren Zugangsnachweis eignet sich ein Einschreiben.
Häufige Fragen
Ist eine Zahlungsaufforderung dasselbe wie eine Mahnung?
Im Kern ja: Beide fordern nach Fälligkeit zur Zahlung auf. Die ausdrückliche Frist macht deutlich, ab wann Sie weitere Schritte einleiten.
Wie lang sollte die Frist sein?
Üblich sind 10 bis 14 Tage. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht.
Was mache ich, wenn trotzdem nicht gezahlt wird?
Dann kommen eine letzte Mahnung, ein Inkassounternehmen oder ein gerichtliches Mahnverfahren in Betracht.