Ratgeber: Immobilienkredit widerrufen
- Widerrufsrecht: Bei Verbraucherdarlehensverträgen steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu (§ 495 Abs. 1 BGB). Die Frist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
- Fristbeginn: Die Frist beginnt nicht, bevor Ihnen die Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift zur Verfügung gestellt wurde (§ 356b Abs. 1 BGB).
- Erlöschen: Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss bzw. nach Erhalt der Unterlagen (§ 356b Abs. 2 Satz 4 BGB). Für ältere Verträge können abweichende Übergangsregeln gelten.
- Folgen bedenken: Nach einem Widerruf müssen bereits ausgezahlte Beträge zurückgezahlt werden. Klären Sie die Anschlussfinanzierung vorher.
- Nachweis: Senden Sie den Widerruf so, dass Sie den rechtzeitigen Versand nachweisen können, etwa per Einschreiben.
Häufige Fragen
Muss ich den Widerruf begründen?
Nein.
Was ist mit einem verbundenen Vertrag, z. B. einer Restschuldversicherung?
Verbundene Verträge können vom Widerruf erfasst sein. Erwähnen Sie sie vorsorglich und lassen Sie sich im Zweifel beraten.