Ratgeber: Antrag auf Ratenzahlung
Wenn Sie eine berechtigte Forderung nicht auf einmal bezahlen können, ist ein früher und konkreter Ratenzahlungsvorschlag oft der beste Weg, weitere Mahnkosten oder ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden. Einen Anspruch auf Ratenzahlung haben Sie nicht – der Gläubiger muss zustimmen.
- Realistisch planen: Bieten Sie nur eine Rate an, die Sie dauerhaft zahlen können. Platzt die Vereinbarung, wird häufig der gesamte Restbetrag sofort fällig.
- Nur unstreitige Forderungen: Halten Sie die Forderung ganz oder teilweise für unberechtigt, widersprechen Sie zuerst. Ein Ratenzahlungsangebot kann als Anerkenntnis gewertet werden; dadurch beginnt die Verjährung neu (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
- Schriftliche Bestätigung: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Raten und Fälligkeiten sowie um Auskunft, ob weitere Zinsen oder Kosten anfallen.
- Hilfe holen: Bei mehreren Gläubigern hilft eine anerkannte Schuldnerberatung, oft kostenlos.
Häufige Fragen
Muss der Gläubiger zustimmen?
Ja. Ohne Zustimmung bleibt der volle Betrag fällig. Zahlen Sie die angebotene Rate trotzdem, zeigt das Ihren guten Willen.
Soll ich schon vor der Antwort zahlen?
Das kann sinnvoll sein, verpflichtet den Gläubiger aber nicht zur Annahme der Ratenzahlung.
Fallen weiter Zinsen an?
Das ist möglich, wenn Sie im Verzug sind. Fragen Sie danach und lassen Sie es sich in der Bestätigung aufführen.