Ratgeber: Bankvollmacht
Mit einer Bankvollmacht (Kontovollmacht) erlauben Sie einer Vertrauensperson, für Sie gegenüber Ihrer Bank zu handeln – etwa bei längerer Abwesenheit oder Krankheit. Legen Sie den Umfang so genau wie möglich fest.
- Bankformulare: Viele Banken und Sparkassen akzeptieren nur ihre eigenen Vollmachtsformulare oder verlangen, dass Sie die Vollmacht in der Filiale – oft gemeinsam mit der bevollmächtigten Person und unter Vorlage der Ausweise – erteilen. Fragen Sie vorher bei Ihrer Bank nach; dieses Schreiben eignet sich dann als Ankündigung oder als Ergänzung.
- Unterschrift: Unterschreiben Sie die Vollmacht eigenhändig. Bevollmächtigte sollten das Original vorlegen können, damit ihr Handeln nicht zurückgewiesen wird (§ 174 BGB).
- Widerruf: Eine Vollmacht ist grundsätzlich widerruflich (§ 168 BGB). Teilen Sie einen Widerruf der Bank schriftlich mit.
- Tod und Vorsorge: Ob die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, richtet sich nach dem Inhalt und den Bedingungen der Bank. Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handeln können, ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll – die Banken haben dafür häufig eigene Vordrucke.
Häufige Fragen
Muss die Bankvollmacht notariell beglaubigt werden?
Für eine einfache Kontovollmacht in der Regel nicht. Einzelne Banken oder Geschäfte können aber eine besondere Form verlangen.
Kann ich die Vollmacht beschränken?
Ja, z. B. auf bestimmte Konten, auf Einsicht oder auf einen Höchstbetrag.
Darf die bevollmächtigte Person das Konto auflösen?
Nur, wenn die Vollmacht das umfasst und die Bank es zulässt. Schließen Sie es bei Bedarf ausdrücklich aus.